Hierzu gehört die Fähigkeit, dass der betriebsärztliche Dienst/Betriebsärzte Informationen zu gesundheitlichen Risiken/Prävention von Mitarbeitenden erfassen und verarbeiten können und damit die hohe Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf die Datensicherheit eingehalten werden müssen. Auch eine Aufklärung über Vor- und Nachteile digitaler Assistenzsysteme (zum Beispiel Smartwatches) muss erfolgen.