Sicherheitsbeauftragter im Betrieb

Jobprofil

Beschreibung

Der Mitarbeiter in der Arbeitssicherheit in der Produktion ist verantwortlich für die Entwicklung, Überwachung und Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und -richtlinien innerhalb des Produktionsbereichs. Ziel ist es, ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, Arbeitsunfälle zu verhindern und gesetzliche Vorschriften sowie Unternehmensstandards in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit einzuhalten. Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet eng mit den Produktionsmitarbeitern, dem Management und externen Aufsichtsbehörden zusammen, um ein hohes Sicherheitsniveau zu erreichen und kontinuierlich zu verbessern.

Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten:

  1. Entwicklung und Implementierung von Sicherheitsrichtlinien:
  • Erstellung und Aktualisierung von Sicherheitsrichtlinien und -prozeduren basierend auf aktuellen gesetzlichen Vorschriften, branchenspezifischen Standards und internen Unternehmensrichtlinien.
  • Analyse der bestehenden Arbeitsumgebung und Produktionsprozesse, um potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu entwickeln.
  • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsstandards wie der Arbeitsstättenverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes und anderer relevanter Vorschriften.
  • Entwicklung von Notfall- und Evakuierungsplänen und Durchführung von regelmäßigen Übungen zur Schulung der Mitarbeiter im Ernstfall.
  1. Durchführung von Risikoanalysen und Sicherheitsinspektionen:
  • Regelmäßige Sicherheitsbegehungen in den Produktionsbereichen, um potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen und zu bewerten.
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Maschinen, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe, um Risiken zu minimieren und Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit zu erarbeiten.
  • Dokumentation der Sicherheitsinspektionen und Berichterstattung an das Management sowie die Entwicklung von Maßnahmenplänen zur Behebung identifizierter Mängel.
  • Beobachtung der Arbeitsweise der Mitarbeiter und Sicherstellung, dass die Sicherheitsvorgaben in den täglichen Arbeitsabläufen korrekt umgesetzt werden.
  1. Unfallprävention und Unfallanalyse:
  • Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, beispielsweise durch die Verbesserung von Schutzvorrichtungen an Maschinen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung oder die Einführung persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
  • Analyse von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen, um deren Ursachen zu ermitteln und Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle zu entwickeln.
  • Zusammenarbeit mit externen Gutachtern oder Behörden bei schwerwiegenden Unfällen, um die Unfallursachen zu analysieren und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
  • Erstellung detaillierter Unfallberichte und Vorschläge für Präventivmaßnahmen zur Vorlage beim Management.
  1. Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter:
  • Durchführung von regelmäßigen Schulungen und Sicherheitsunterweisungen für alle Produktionsmitarbeiter in den Bereichen Arbeitssicherheit, Unfallprävention, Erste Hilfe und dem Umgang mit Gefahrstoffen.
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter für das Thema Arbeitssicherheit, indem regelmäßig Sicherheitstrainings, Workshops und Informationskampagnen durchgeführt werden.
  • Organisation von speziellen Schulungen für Führungskräfte und Produktionsleiter, um deren Rolle in der Förderung einer Sicherheitskultur zu stärken.
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Schulungsprogramme durch Feedback der Mitarbeiter und Anpassung der Inhalte an spezifische Bedürfnisse und Risiken im Produktionsumfeld.
  1. Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften:
  • Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch alle Mitarbeiter, insbesondere in Bezug auf das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (Helme, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrillen etc.).
  • Regelmäßige Überprüfung und Wartung von Sicherheitsausrüstungen wie Feuerlöschern, Notfallbeleuchtung und Erste-Hilfe-Kästen, um sicherzustellen, dass diese im Notfall einsatzbereit sind.
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen, um Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
  1. Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern:
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Produktionsleiter und den Schichtleitern, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsrichtlinien in den täglichen Arbeitsabläufen integriert sind.
  • Koordination mit externen Dienstleistern, die im Produktionsbereich tätig sind, um sicherzustellen, dass auch deren Mitarbeiter die Sicherheitsvorgaben des Unternehmens einhalten.
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Berufsgenossenschaften und externen Sicherheitsberatern, um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zu gewährleisten und kontinuierliche Verbesserungen im Bereich der Arbeitssicherheit zu erzielen.
  1. Sicherheitsdokumentation und Berichtswesen:
  • Führung und Pflege der Sicherheitsdokumentation, einschließlich der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unfallberichten und Sicherheitsstatistiken.
  • Erstellung von regelmäßigen Berichten für das Management, um über den Stand der Arbeitssicherheit zu informieren und auf Risiken oder notwendige Maßnahmen hinzuweisen.
  • Sicherstellung der korrekten Dokumentation von Schulungen, Unterweisungen und Audits, um bei externen Prüfungen die Einhaltung von Vorschriften nachweisen zu können.
  1. Förderung einer Sicherheitskultur:
  • Entwicklung und Implementierung von Programmen zur Förderung einer Sicherheitskultur im Unternehmen, bei der die Arbeitssicherheit als integraler Bestandteil der täglichen Arbeit betrachtet wird.
  • Motivation der Mitarbeiter zur aktiven Teilnahme an Sicherheitsinitiativen, wie beispielsweise Vorschlagswesen oder Sicherheitswettbewerben.
  • Schaffung eines offenen Kommunikationskanals, über den Mitarbeiter potenzielle Gefahren melden können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Kompetenzen

Diese Kompetenzen benötigt ein Sicherheitsbeauftragter im Betrieb.
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