Der deutsche Gesetzgeber, aber auch verschiedene Stakeholder von Unternehmen aus dem Maschinenbau und Anlagenbau wie Kunden, Lieferanten, Banken oder Mitarbeitende fordern von Unternehmen häufig die Übernahme unternehmerischer Verantwortung und einen Fokus auf nachhaltiges Handeln. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erlassen. Diese verpflichtet haftungsbeschränkte Unternehmen entsprechend rechtlich definierter Kriterien und Schwellenwerte dazu, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und diese extern prüfen zu lassen. Diese Berichtspflichten strahlen auch auf Maschinenbau-Unternehmen aus, die mit den berichtspflichtigen Unternehmen eine wirtschaftliche Beziehung pflegen, insbesondere als Teil deren Lieferkette. Dadurch können diese Unternehmen in eine faktische Berichtspflicht gedrängt werden.
Konkretisiert werden diese Berichtspflichten durch eigene europäische Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Darüber hinaus sind für Unternehmen aus dem Maschinenbau und Anlagenbau zusätzliche Angaben nach der Taxonomie-Verordnung der EU zu beachten.
Das Seminar vermittelt Ihnen die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen, die Sie als Unternehmen zur rechtssicheren Erfüllung der neuen Berichtspflichten kennen müssen, zeigt Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der Berichtsstrategie auf und liefert Ihnen Denkanstöße dazu, wie Sie die Neuerungen prozessual in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
https://www.maschinenbau-institut.de/seminar/csrd-nachhaltigkeitsreporting-fuer-den-mittelstand