Hierzu gehört die Digitalisierung von Workflows und der Kommunikation mit dem Betriebsrat. Auch das Abhalten von virtuellen Sitzungen der Gremien und Ausschüsse und virtuelle Betriebsversammlungen gehören dazu. Da es eine Vielzahl von gesetzlichen Formerfordernissen gibt (Schriftformerfordernis, Regelungen zur Gültigkeit von digitalen Unterschriften) sind entsprechende Rechtskenntnisse ebenfalls notwendig.
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