Alle im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge verfügbaren und relevanten Daten im Unternehmen müssen digital abgelegt werden können. Hierzu gehört auch die Schaffung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die digitale Ablage sowie der Betrieb entsprechender Datensysteme. Diese Kompetenz betrifft auch das Führen einer elektronischen Personalakte (zum Beispiel mit SAP HR).
Wenn Sie am Aufbau dieser Kompetenz in ihrem Unternehmen interessiert sind, da melden Sie Ihr Interesse über diesen Link. Wir werden Ihnen weiterhelfen.