Self Services erlauben es Mitarbeitenden, bestimmte Verwaltungsaufgaben selbstständig zu erledigen, ohne direkte Unterstützung durch die Personalabteilung. Hierunter fallen digital durchzuführende Services, so geben zum Beispiel Arbeitnehmer ihre Personaldaten, Reisekosten und Abwesenheiten selbst über ein HR-System ein. Sie führen auch Kontoänderungen und andere Datenabrufe aus der Personalverwaltungssoftware selbst durch. Auch die Pflege der Daten von Kindern von Mitarbeitenden kann digital ermöglicht werden, beispielsweise für die Pflegeversicherung.
Hierzu ergänzend sollte die Möglichkeit bestehen, eine eigene Unternehmens-App für Informationen (z.B. welche Benefits gibt es im Unternehmen; Zugriff auf das ESS; Informationen zu Schichtdiensten) zu entwickeln und zu nutzen. Hierdurch reduziert die Arbeitsbelastung der Personalabteilung und erhöht die Effizienz.
Die Self Services sind in der Regel über interne Netzwerke zugänglich und benutzerfreundlich zu gestalten. Auch hierfür bedarf es Kompetenzen in Form von grundlegen IT-Kenntnisse und Vertrautheit mit den spezifischen HR-Softwarelösungen, die Self Services anbieten. Wichtig ist Verständnis von Datensicherheits- und Datenschutzrichtlinien, um sicherzustellen, dass sensible persönliche Informationen geschützt und vertraulich behandelt werden.