Hierzu gilt, dass neben den Lohnentgelten auch sonstige Entgelte, die außerhalb von Tarifverträgen (inklusive Haustarifverträge) und Betriebsvereinbarungen geleistet werden (Beispiel Inflationsausgleichsprämien) in die digitale Verknüpfung der Entgeltberechnung einbezogen werden müssen. Die digitale Verknüpfung erfolgt mit Softwarelösungen verschiedener Anbieter, die für die Verwaltung von Personal- und Entgeltdaten verwendet werden. Die Fähigkeit, diese Systeme mit den Informationen aus Tarifverträgen zu verknüpfen, ist entscheidend. Diese Verknüpfung ermöglicht eine Automatisierung der Gehaltsberechnungen unter Berücksichtigung der in den Tarifverträgen festgelegten Bedingungen.
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