Hierunter versteht man neben den grundlegenden Erkenntnissen zum Datenschutzrecht auch die Fähigkeit zur Prüfung, ob die entsprechende Datenanalyse mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen (Datenschutz, Mitbestimmungsrecht) vereinbar ist, um sicherzustellen, dass alle personenbezogenen Daten der Mitarbeiter sicher und gesetzeskonform verwaltet werden.
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